2.000 € für Ihren Tipp
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Empfehlen Sie uns, und sichern Sie sich bei erfolgreichem Verkauf eine Prämie von 2.000 €.
In vier Schritten zur Prämie
Sie nennen uns jemanden, der über einen Verkauf nachdenkt. Führt Ihr Hinweis zu einem Auftrag und am Ende zu einem notariellen Kaufvertrag, zahlen wir Ihnen 2.000 € (brutto). Kosten entstehen Ihnen keine, die Arbeit am Objekt übernehmen wir. Sie sollten die Kontaktdaten allerdings rechtmäßig erlangt haben und den Eigentümer vorher fragen, das steht so auch in den Bedingungen.
Tipp geben
Sie nennen uns Ihre eigenen Kontaktdaten und in einem Satz, worum es geht: Art der Immobilie und ungefähre Lage genügen.
Wir melden uns bei Ihnen
Wir rufen Sie an und klären, wie der Kontakt zum Eigentümer zustande kommt. Sie stellen uns vor, oder Sie geben uns dafür Ihr Einverständnis.
Wir übernehmen
Bewertung, Unterlagen, Exposé, Besichtigungen und Verhandlung laufen bei uns. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Prämie erhalten
Kommt der Verkauf zustande, erhalten Sie 2.000 € (brutto) als Dankeschön, ausgezahlt nach vollständiger Zahlung der Maklerprovision.
Sie müssen nichts von Immobilien verstehen
Tippgeber kann jede Privatperson werden, die mitbekommt, dass ein Verkauf ansteht: Nachbarn, Freunde, Kollegen, ehemalige Kunden. Geht es um Ihre eigene Immobilie, ist unsere Seite zum Immobilienverkauf in Gießen der richtige Einstieg. Ausgeschlossen sind laut Ziffer 4 der Vereinbarung unter anderem Eigentümer und Miteigentümer des Objekts sowie deren Ehe- und Lebenspartner, Personen in einem Berufsverhältnis zum Eigentümer, für die ein Provisionsannahmeverbot gilt, etwa Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Hausverwalter, sowie unsere eigenen Mitarbeiter und deren Angehörige. Die vollständigen Ausschlüsse stehen in den Bedingungen.
Ein Verkauf steht im Raum
Jemand möchte sich verkleinern, umziehen oder eine geerbte Immobilie abgeben.
Vermietung wird zur Last
Eigentümer, die den Aufwand mit ihrer vermieteten Wohnung nicht mehr tragen möchten.
Gewerbeobjekt wird frei
Eine Halle, ein Ladenlokal oder ein Bürogebäude steht zur Disposition.
Leerstand im Umfeld
Ein Haus in Ihrer Nachbarschaft steht länger leer und niemand kümmert sich.
| Diese Angabe hilft | Warum wir sie brauchen |
|---|---|
| Ort und ungefähre Lage | Zeigt uns, ob das Objekt in unser Einzugsgebiet fällt. |
| Art der Immobilie | Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbe: Danach richtet sich die Vermarktung. |
| Zeitrahmen | Bald oder erst nächstes Jahr entscheidet, wann wir uns melden. |
| Wie Sie die Person kennen | So wirkt der erste Kontakt wie eine Empfehlung, nicht wie Kaltakquise. |
Unvollständige Angaben sind kein Problem. Alles Weitere klären wir im Telefonat mit Ihnen.
Wir rufen den Eigentümer nicht einfach an
Ihr Hinweis geht an unser Team in Gießen. Außerhalb des Unternehmens erhält ihn nur unser technischer Dienstleister, der den Mailversand betreibt, mehr dazu in der Datenschutzerklärung. Zuerst sprechen wir mit Ihnen, nicht mit dem Eigentümer. Dabei legen wir gemeinsam fest, wer den ersten Schritt macht. Viele Tippgeber stellen uns lieber selbst vor, weil eine Empfehlung aus dem persönlichen Umfeld anders ankommt als ein Anruf von außen.
Danach beginnt der normale Ablauf, meist mit einer kostenlosen Immobilienbewertung. Ob daraus ein Auftrag wird, entscheidet der Eigentümer allein. Sie müssen niemanden überzeugen.
Datenschutz: bitte kurz vorher fragen
Name, Telefonnummer und Adresse einer anderen Person sind personenbezogene Daten. Weitergeben dürfen Sie sie nur, wenn dafür eine Grundlage besteht, im Regelfall das Einverständnis der betroffenen Person. Das schützt beide Seiten.
- Sprechen Sie den Eigentümer vorab kurz an, ein Satz genügt.
- Oder nennen Sie uns nur Ihre eigenen Daten, den Rest klären wir am Telefon.
- Wie wir Ihre Angaben speichern, steht in unserer Datenschutzerklärung.
Wann die 2.000 € fällig werden
Die Prämie hängt am Erfolg, nicht am Aufwand. Fünf Punkte müssen dafür zusammenkommen:
| Voraussetzung | Was das bedeutet |
|---|---|
| Der Hinweis ist neu | Eigentümer und Objekt sind uns bisher nicht bekannt und stehen nicht bereits in Bearbeitung. |
| Die Immobilie ist noch nicht öffentlich angeboten | Zum Zeitpunkt Ihres Tipps darf das Objekt weder auf Portalen noch per Anzeige oder Verkaufsschild inseriert sein. |
| Es kommt ein qualifizierter Makleralleinauftrag zustande | Der Eigentümer beauftragt uns infolge Ihres Tipps exklusiv mit der Vermarktung. |
| Der Verkauf wird beurkundet | Der Kaufvertrag ist notariell geschlossen, eine bloße Reservierung genügt nicht. |
| Die Provision ist vollständig bezahlt | Erst nach vollständigem Eingang der Maklerprovision rechnen wir die Prämie ab, die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. |
Es gelten die Tippgeber-Bedingungen, die Sie unten als PDF öffnen können. Wenn Sie vorher etwas klären möchten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular in Gießen.
Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte?
Hinterlassen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und klären alles Weitere gemeinsam: um welche Immobilie es geht, den Ablauf und Ihre Prämie. Sie müssen nichts vorbereiten, und wir behandeln Ihren Hinweis selbstverständlich vertraulich.
Tippgeber-Programm, kurz erklärt
Kostet mich der Tipp etwas?
Nein. Der Hinweis ist kostenlos und unverbindlich. Sie gehen keine Verpflichtung ein und tragen keine Verantwortung dafür, ob der Verkauf zustande kommt.
Muss der Eigentümer wissen, dass ich ihn empfehle?
Ja. Kontaktdaten einer anderen Person dürfen Sie uns nur weitergeben, wenn diese Person davon weiß und einverstanden ist. Am einfachsten sprechen Sie den Eigentümer vorher kurz an. Alternativ nennen Sie uns nur Ihre eigenen Daten, das Weitere klären wir im Telefonat.
Bleibt mein Name gegenüber dem Eigentümer geheim?
Wir gehen mit Ihrem Hinweis vertraulich um und nennen Ihren Namen nicht ungefragt weiter. Vollständige Anonymität können wir aber nicht zusagen: Wir müssen den Eigentümer nach Art. 14 Abs. 2 lit. f DSGVO über die Herkunft seiner Daten informieren, und er kann sie nach Art. 15 Abs. 1 lit. g DSGVO auch selbst erfragen. Sagen Sie uns vorab, was Ihnen wichtig ist.
Wann genau wird die Prämie ausgezahlt?
Nach dem notariellen Kaufvertrag und dem vollständigen Zahlungseingang der Maklerprovision. Die 2.000 € sind ein Bruttobetrag. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, das klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Kann ich mehrere Immobilien empfehlen?
Ja, jeder Hinweis wird einzeln geprüft und einzeln abgerechnet. Nennen mehrere Tippgeber dasselbe Objekt, zählt der zuerst bei uns eingegangene Hinweis. Auch Objekte außerhalb von Gießen sind willkommen, etwa in Wetzlar, Marburg, Pohlheim oder Linden.
Lieber kurz durchsprechen als tippen?
Rufen Sie an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir sagen Ihnen offen, ob der Hinweis für uns passt.